Zur Erinnerung: Websites zur Flugzeugverfolgung verletzen immer noch Ihre Datenschutzrechte
Wenn Sie ein Flugzeug fliegen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Sie fast überall perfekt identifizierbar und auffindbar sind. Flugverfolgungs-Websites wie Flightradar24 oder FlightAware haben das Identifizieren, Lokalisieren und Verfolgen eines Flugzeugs sehr einfach (und unterhaltsam) gemacht. Um dies zu erreichen, werden mehrere Tracking-Technologien verwendet: ADS-B, MLAT und FLARM. Flugdaten werden in einer Datenbank gespeichert und können von Benutzern noch lange nach dem Flug wiederhergestellt werden.
Dies ist ein Beispiel für einen Privatflug:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat 2018 in der gesamten Europäischen Union in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zu einem sorgfältigeren Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Entscheidend ist, dass vor der Verarbeitung oder Speicherung von Daten die Einwilligung des Kunden („betroffene Person“) erforderlich ist.
Zurück zu Tracking-Websites: Das Auffinden von Flugzeugen ist normalerweise kein Problem, da es kaum möglich ist, einen Flug einer Person zuzuordnen (es sei denn, Sie sind John Travolta ). Bei Privat- und Hobbyflugzeugen ist die Interpretation jedoch ganz anders: Flugdaten sind eindeutig personalisiert und sollten entsprechend den Regeln der DSGVO auch als solche behandelt werden.
Von den oben genannten Tracking-Systemen ist FLARM das einzige, das standardmässig Datenschutzfunktionen bietet:
- Das Tracking kann in der Konfiguration deaktiviert werden („No Track“). Diese Informationen werden dann in den Tracking-Daten übertragen und im Allgemeinen von den Empfängernetzwerken respektiert. Nicht autorisierte Empfänger zeichnen möglicherweise immer noch die vollständigen Daten auf.
- Die Absenderadresse (die eindeutige Nummer, die jeden FLARM-Absender identifiziert) kann zufällig ausgewählt werden, wodurch die Identität des Absenders vollständig verschleiert wird. Die Adresse wird während des Fluges weiter aktualisiert, wodurch es immer schwieriger wird, Daten zu korrelieren, selbst für nicht konforme, nicht autorisierte Empfänger.
FLARM bietet somit sowohl eine Möglichkeit, Einwilligungen zu signalisieren, als auch technische Mittel, um gegen nicht konforme Empfänger vorzugehen. ADS-B und MLAT bieten dies nicht an.
Vier Jahre nach ihrer Einführung verstossen Flugzeug-Tracking-Websites somit immer noch gegen die DSGVO.
Weiterführende Literatur: DSGVO (Wikipedia) , AOPA zum gleichen Thema (Deutsch, 2018)